In der vergangenen Ratssitzung am 19.03.26 wurden unsere Bürgeranfragen zu der eigenartigen neuen Satzung über Bürgerentscheide in Bochum zu Beginn der Sitzung beantwortet. Da dieser Sachverhalt auch im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters liegt, wurde dies von ihm auch vorgetragen. Ergebnis dieses Vortrages ist:

Der einstimmige Beschluss über die Änderung der Satzung zu Bürgerentscheiden am 18.12.36 wurde von den Fraktionen ohne eindeutige Kenntnis der Kostensituation vorgenommen.

Kein Wunder, dass auf unsere Frage keine Fraktion antwortete. Niemand kannte die tatsächlichen Kosten, die für die Durchführung von Bürgerentscheiden entstehen. In der Antwort des OB wurde nun Zahlen genannt, dass ein klassischer Bürgerentscheid rd. 600 Tsd. Euro in der Umsetzung kosten soll, ein Ratsbürgerentscheid mit der Beschränkung auf eine Briefwahl wird seitens der Stadt mit 520 Tsd. Euro kalkuliert. Wie die Zahlen zusammen kommen, wurde nicht erläutert und sorgte im Plenum für leichtes Schmunzeln. Vielleicht wird da noch das Protokoll der Sitzung mehr Auskunft geben.

Grundrechte werden übersehen

Zu unserer vierten Frage nach der Einschränkung der Grundrechte durch die Reduzierung auf eine reine Briefwahl antwortete der Oberbürgermeister nicht. Es blieb bei einem Verweis auf die Verordnung des Landes NRW, in dem dieser grundrechtswidrige Schritt formal erlaubt wird. Er spielt hier den Untergebenen und schiebt die Verantwortlichkeit von sich ab.

Mit anderen Worten: über die Grundrechte schaut der Oberbürgermeister geflissentlich hinweg. Zumindest gibt es keinen Hinweis, dass auf diese Form der Politikverdrossenheit der Bürger eingegangen wird. Gerade dieser „formale“ Schritt, durch den dem mündigen Bürger das Recht auf eine freie, geheime und sichere Wahl genommen wird, lässt viele Bürger von der Teilnahme an dem Ratsbürgerentscheid Abstand nehmen. So geht Demokratie überhaupt nicht! Die Stadtverwaltung muss sich fragen ob gerade hierdurch die Wahlbeteiligung gefährdet ist.

Der Ratsbürgerentscheid zur möglichen Olympia-Bewerbung verkommt so zu einem gesteuerten Zustimmungs-„Tool“ für Regierungshandeln. Mit Bürgerbeteiligung oder Direkter Demokratie hat dies nichts mehr zu tun.