Spenden

Herzlichen Dank an alle unsere SpenderInnen.

Wir sind wirklich überwältigt über so viel Spendenbereitschaft.

Schon viel haben wir als Partei dieBasis erreicht, aber der größere Teil der Aufgaben liegt noch vor uns und ist mit Kosten verbunden.

Wir sind auf Spenden angewiesen, um möglichst zielgerichtet die jeweiligen Inhalte und Themen voranzubringen. Mit Ihrer Unterstützung arbeiten wir an Lösungen für die drängenden Fragen unserer Zeit und für die nächsten Generationen.

Wir sind eine noch sehr junge Partei. Aktuell findet der Landtagswahlkampf 2022 statt. Wir haben Plakate und Flyer bestellt und wollen noch weitere Sachen für unsere Stände bestellen. Dafür benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung. Wir wollen unabhängig und neutral bleiben, aus dem Grund sind wir auf Spenden von unseren Mitgliedern und Wohlgesonnen angewiesen.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.

Wer unsere Partei dieBasis in einzelnen Projekten/Arbeitskreisen in Form aktiver Mitarbeit unterstützen möchte,  ist dazu herzlich eingeladen.

Vielen Dank!

Spenden an Land:

Basisdemokratische Partei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen

IBAN:  DE14 3005 0110 1008 4913 08
BIC:     DUSSDEDDXXX

Verwendungszweck   (z.B.:  „RoadShow NRW“)

Basisdemokratische Partei Deutschland
Stadtverband Bochum

IBAN:  DE86 4305 0001 0008 4184 36
Spendenkonto Verwendungszweck z.B.:  „Spende + Name und Adresse“ 

(Hinweis: Wenn Sie „Schenkung“ als Verwendungszweck schreiben, erhalten Sie keinen Spendennachweis.) Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen die Spendenquittung zukommen lassen können. Herzlichen Dank.

 

Interessante Infos zu Spenden:

►   Für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro (seit 01.01.2021) reicht der vereinfachte Spendennachweis: Bereits mit dem Kontoauszug kann die Spende beim Finanzamt geltend gemacht werden.

►   Ab einer Spende von über 300 Euro muss diese mit einer Spendenquittung nachgewiesen werden, um sie bei der jährlichen Steuererklärung absetzen zu können. Möchtet Ihr dennoch eine Spendenquittung für Beträge, die darunter liegen, bekommt Ihr diese natürlich gern. Wir stellen die Quittungen für das Jahr am Jahresende aus.

Sie müssen die Belege über Ihre getätigten Spenden nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert. Bitte bewahren Sie die Nachweise aber auf jeden Fall bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.

(Quelle-Link)