Im Kontext der Olympia-Bewerbung hat der Rat der Stadt Bochum am 18.12.25 über eine Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden entschieden. Die entsprechende Vorlage wurde von der Stadtverwaltung erstellt und enthielt keine schlüssige Begründung, warum diese Satzungsänderung notwendig sein soll.
Der Antrag ist nun vom Rat einstimmig angenommen worden.
Wie landespolitisch für den Olympia-Ratsbürgerentscheid gewollt, sollen zukünftig alle Rats-Bürgerentscheide in Bochum ausschließlich per Briefwahl durchgeführt werden. Für normale Bürgerentscheide, die einem aufwendigen Bürgerbegehren folgen, gilt weiterhin ein kombinierten Urnengang mit optionaler Briefwahl.
In der Diktion der Stadtverwaltung soll eine Briefwahl „niederschwellig“ und „kostengünstiger“ sein ohne, dass dies inhaltlich oder mit Zahlen begründet wird. Gegen eine reine Briefwahl sprechen starke grundrechtliche Bedenken.
Warum hat der Rat nun diese „Zwei-Klassigkeit“ für Bürgerentscheide in Bochum beschlossen? Warum werden die grundrechtlichen Bedenken einfach weggewischt? Und warum wird nicht offen über die tatsächlichen Kosten von den jeweiligen Wahlverfahren informiert?
Fragen an die Ratsfraktionen
Der Stadtverband dieBasis Bochum hat deshalb alle Ratsfraktionen angeschrieben und um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Sind Ihnen die Kosten für die Durchführung von Bürgerentscheiden bekannt bzw. von der Verwaltung vermittelt worden?
- Warum soll es in Bochum unterschiedliche Wahlverfahren für die Durchführung von Bürgerentscheiden geben? Wurde dies von der Verwaltung begründet? Wie ist die Position ihrer Fraktion hierzu?
- Wie steht ihre Fraktion zur Einschränkung der Grundrechte durch die Reduzierung auf die Briefwahl bei Ratsbürgerentscheiden?
- Wie bewerten Sie im Kontext des Ratsbürgerentscheides zur Olympia-Bewerbung eine Regierungskampagne für eine „Ja-Stimme“ als sachliche Bürgerinformation?.
Der einstimmige Beschluss des Rates wirft gerade bei den Oppositionsparteien Fragen auf. So rühmt sich die AfD damit, mehr Direkte Demokratie umsetzen zu wollen. Mit der Zustimmung zu der „Zwei-Klassigkeit“ von Bürgentscheiden hat dies aber wenig zu tun. Eine andere Fraktion, Die Linke, stimmt auf ihrer Webseite gegen den Ratsbürgerentscheid und für mehr Bürgerbeteiligung. Aber warum stimmt sie ebenfalls dieser Ungleichbehandlung zu?
Bürgerentscheid mit 5%iger „Mehrheit“?
Unterdessen hat der Rat für die Durchführung des Ratsentscheides zur Olympiabewerbung gestimmt. Was nicht in der WAZ steht und für die Teilnahme der Bürger wichtig ist: Nur 10 % der rd. 288.000 Wahlberechtigten in Bochum müssen daran teilnehmen, dann ist das Quorum, die Mindestanzahl, erreicht. Bleibt die Teilnahme darunter, ist der Entscheid abgelehnt. Nur etwas mehr als 5% der Wahlberechtigten können jedoch den Ratsbürgerentscheid schon entscheiden. Also eine absolute Minderheit von einem Zwanzigstel (!) der Wahlbürger kann eine Entscheidung für die viel größere Mehrheit der Bürger zustande bringen.




