WHO Pandemievertrag–Welche umfassenden Gefahren drohen uns?
Abschaffung von Grundrechten nach Bedarf
Die Weltgesundheitsordnung WHO möchte von allen 194 Mitgliedsstaaten die Neufassung der Internationalen Gesundheits-vorschriften (International Health Regulations – IHR) und den WHO-Pandemievertrag verbindlich im Mai 2024 ratifizieren lassen.
Unsere Regierung wird sich selbst entmachten, indem sie die Verhandlungen in die Hand der EU gelegt hat, die von einer nicht demokratisch gewählten EU-Präsidentin geleitet wird.
Was würde das Inkrafttreten für jeden von uns bedeuten?
Die Achtung der Würde, Menschenrechte und Grund-freiheiten der Menschen sollen aufgehoben werden [Art. 1 (1), 20 (3) GG]
Die WHO erhält die Befugnis, medizinische Untersuchungen, den Nachweis von Prophylaxen,- Impfstoff und die Durchführung von Kontaktverfolgung, Quarantäne und medizinische Behandlungen zu verlangen! (Art. 18 IHR) Das heißt im Klartext: Wenn die WHO anordnet, dass alle Deutschen, auch du, sich mit einem ungetesteten neuen Impfstoff spritzen lassen müssen dann müssen Sie das tun! Oder die WHO ordnet eine neue experimentelle Tablette an, dann müssen Sie diese nehmen. Vorstellbar wäre das Sie dann zu einem Zentrum, ähnlich der Test und Impfzentren die wir schon aus den Corona Jahren kennen, gehen müssen wo sie dann die Substanz gespritzt bzw. die Tablette, unter Aufsicht, einnehmen müssen! Das sind nur 2 Beispiele zu diesem Themenkomplex.
Globale Gesundheits-bescheinigungen einschließlich Untersuchungs-, Impfstoff-, Prophylaxen-, Genesungsbe-scheinigungen sowie Formulare zur Feststellung des Aufenthaltsortes und einer Erklärung über den Gesundheitszustand von Reisenden
(Art.18,23,24,27,28,31,35,36,44 sowie Anhänge 6 und 8 IHR)
Verlust der Souveränität
Würde den Notfallausschuss ermächtigen, Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft zu setzen und die Entscheidungen des Notfallausschusses bindend zu machen (Art. 43 IHR)
Zensur
Erhebliche Ausweitung dessen was die WHO als Fehl- oder Desinformation ansieht (Art. 44 und Anhang 1, Seite 36 IHR).
Verpflichtung zur Zusammen-arbeit
Auch können all diese Maßnahmen bei nur potentiellen Notfällen (Art. 2 IHR) zum Tragen kommen.
Weiterhin hat die WHO das Klima als Gesundheitsbedrohung definiert. Das würde bedeuten: Zu kalt, zu warm, zu viel Regen oder Feinstaub …. Die Palette der Möglichkeiten einen Gesundheits-notstand auszurufen, wäre dann sehr lang!
Das ist der Stand April/Mai 2023 gewesen. Es wird immer noch verhandelt und es liegt jetzt an uns den Verantwortlichen ganz klar und unmissverständlich mitzuteilen, dass wir alle Arten von Einschränkungen bzw. Aufhebung unserer Grundrechte komplett ablehnen, die WHO weiterhin nur als beratende Instanz akzeptieren oder als Staat ganz aus der WHO austreten möchten!