Mitgliederversammlung des dieBasis Stadverband Bochum, 4. Dezember 2024
Grundsatzbeschluss
Der Stadtverband Bochum dieBasis stimmt für den Erhalt und Weiterentwicklung des Bochumer Gasnetzes als Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung für die Bochumer Bürger. Jede Form der strukturellen Veränderung des im Gemeineigentum befindlichen Gasnetzes kann nur auf der Basis umfassender Information und basisdemokratischer Mitbestimmungsprozesse stattfinden. Der top-down-Prozess einer sog. „Wärmewende“ wird, vor dem Hintergrund der nach unserer Überzeugung bisher gescheiterten Wende-Politiken, abgelehnt.
Geschichte und Wert der Bochumer Gasnetze
Die Energieversorgung für die Bochumer Bürger wird durch ein sehr großes und gutes Erdgasversorgungsnetz gewährleistet. Das Bochumer Erdgasnetz hat seinen Ursprung im Jahre 1855 als die „Stadt Bochumer Gas-Anstalt“ erstmals eine Gasversorgung in Betrieb nahm. Im ersten Jahr wurden schon 150 Haushalte der 6.600 Einwohner zählenden Stadt versorgt, sowie 54 Gaslaternen. Hieraus hat sich nun eine fast 170-jährige Erfolgsgeschichte entwickelt.
In dieser Zeit ist das Bochumer Gasleitungsnetz vielfältig ausgebaut, beständig gepflegt und in Stand gehalten worden. Hieran haben Generationen von Handwerks- und Industriebetrieben mitgewirkt. Ebenso haben Generationen von Bochumer Bürgern durch die Nutzungsentgelte dazu beigetragen, dass dieses Netz mit einem erheblichen Wert realisiert werden konnte.
Die Energieversorgung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und grundgesetzlich im § 28 GG garantiert. In der Stadt Bochum wird diese Aufgabe durch die Stadtwerke übernommen, die seit dem Jahr 1972 als eine kommunale GmbH organisiert sind.
Die Gasnetze sind wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung in Bochum und repräsentieren ein sehr hohes gemeinschaftliches Vermögen im kommunalen Besitz.
Angriff auf die kommunalen Gasnetze durch Bundesgesetze
Mit dem von der aktuellen „Ampel“-Bundesregierung 2024 in Kraft gesetzten Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und dem „Wärmeplanungsgesetz“ soll eine sog. „Transformation der Gasnetze“ bundesweit in einem top-down-Verfahren umgesetzt werden. Diese Bundesgesetze stellen einen erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen dar.
Die sog. „Transformation der Gasnetze“ wird in den beiden Gesetzen ausschließlich mit der sog. Klimaschutzpolitik begründet. Ziel soll es sein die Energieversorgung zum einen vollständig auf Strom umzustellen und über ein Leitungsnetz einen aufwendig elektrisch gewonnenen Wasserstoff oder Methan zu nutzen.
Eine Bedürfnisermittlung der jeweiligen Bürger einer Stadt bzw. Bewohner eines Hauses wird in den Gesetzen an keiner Stelle ermittelt und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Beide Gesetze sind vollkommen technokratisch und orientieren sich eindimensional an dem Ziel der sog. „Dekarbonisierung“.
Die Stadt und die Stadtwerke Bochum haben bei dem sog. „2. Wärmegipfel“ am 16.05.24 ohne weitgehende Beteiligung der Öffentlichkeit bereits den Startpunkt für eine sog. „Wärmeplanung“ in unserer Stadt gelegt.
Gemeineigentum, bürgerliche Freiheit und demokratische Entscheidungen
Das kommunale Gasnetz in Bochum stellt einen hohen materiellen Wert im Gemeineigentum der Bürger dar. Jede Form der strukturellen Veränderung dieses Gemeineigentums kann nur auf der Basis von umfassenden basisdemokratischen Mitbestimmungsprozessen stattfinden.
Eine „top-down“ verordnete sog. „Wärmewende“ ist nach den anderen vollständig gescheiterten Wende-Politiken zur Energieversorgung, des Verkehrs und auch der Ernährung nicht akzeptabel. Diese Politikformen sind alle gescheitert, haben keinen gesellschaftlichen Rückhalt, verursachen erhebliche Zusatzkosten für die Bürger und bieten vor allem ein hohes Maß an Unsicherheit.
Für die Bochumer Bürger muss weiterhin die freie Wahl einer geeigneten Energieart für die Wohnung, das Haus, den Verein oder das Unternehmen bestehen. Die bürgerliche Freiheit steht über einer technokratisch verordneten Energie- oder Heizungsart. Die Stadtwerke Bochum haben mit diesem freiheitlichen und demokratischen Ansatz im Rahmen der technischen Möglichkeiten den Bürgern zu dienen.
Die sog. „Wärmeplanung“ schafft die Wahlmöglichkeit einer Energieart für die Eigenvorsorgung ab und führt zu einem Anbietermonopol. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für die Bochumer Bürger und ist langfristig zu vermeiden