Machtmissbrauch im Rathaus – Grundrechte ohne Bedeutung

Im Bochumer Rathaus wird weiter daran gearbeitet die Grundrechte (Artikel 1 – 19 Grundgesetz) zu missachten. Ebenso kaltschnäutzig wie der Oberbürgermeister mit den Grundrechten umgeht, hat es nun der Kulturdezernent getan. Ein geplanter Auftritt des Orchesters Lebenslaute im Kunstmuseum Bochum wurde durch ihn verboten.

Das Orchester Lebenslaute ist ein sehr bemerkenswertes Projekt. Seit bald vierzig Jahren meldet sich diese Gruppe mit dem Mittel klassischer Konzerte an ungewöhnlichen Orten jeweils politisch zu Wort. Nach eigenem Verständnis ist Lebenslaute „ein linkes, solidarisches und basisdemokratisches Netzwerk von Menschen, die klassische Musik und gewaltfreie Aktionen zivilen Ungehorsams miteinander verbinden.“ Da liegt es in der Natur der Sache, das Klartext geredet wird. Und diese politische Meinungs- oder Kunstfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 GG), die nicht eingeschränkt werden kann.

Die Aktion von Lebenslaute hat den Titel „Viva la musica – enteignet Vonovia“. Ein börsennotierter Konzern mit einem Bestand von rd. 530.000 Wohnungen wird solch eine kritische Würdigung seines Tuns sicherlich aushalten. Warum hier die klamme Stadt Bochum im voreilenden Gehorsam ein Verbot aussprach? Es geht wohl ums Geld des Hauptsponsors für den VfL.

Die Stadt Bochum, in Person des Kulturdezernenten, hat es nun mit einem (billigen) Trick geschafft, diese Meinungsfreiheit mit Füssen zu treten. In einer offiziellen Mitteilung mutmaßt die Stadt, dass es bei dem geplanten Konzert im Kunstmuseum „zu Straftaten wie Verleumdung und übler Nachrede“ kommen könnte (!). Also der Konjunktiv wird hier über die Grundrechte und die Kunstfreiheit gestellt. Das ist eine wirklich billige Form eines Machtmissbrauches.

Politik im Rathaus schweigt

Dieses Handeln ist nur ein Teil des Skandals. Der größere Skandal ist, dass sich von der Bochumer Politik keiner darüber beschwert. Natürlich wettern die Betroffenen und ihr Netzwerk über die Absage eines Konzertes. Aber von Seiten der politischen Vertreter im Rathaus gibt es keine einzige Reaktion dazu. Zumindest ist auf den Webseiten von den Linken, den Stadtgestaltern, der AfD und allem anderen Parteien kein Wort zu dieser Grundrechtsmissachtung durch den Dezernenten der Stadt Bochum nachzulesen.

Der Stadtverband Bochum dieBasis möchte da gerne die Ausnahme machen. Die Wahrung der Grundrechte, gerade durch Vertreter administrativer Macht, muss bestimmendes Element einer freiheitlich-demokratischen Gesinnung sein. Die Verwaltung der Stadt Bochum hat hier mal wieder total versagt.