Bochum soll mit 16 anderen Städten Austragungsort für die Olympischen Spiele werden. Eine entsprechende Bewerbung hat das Land NRW beim Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) eingereicht und bereits die zweite Auswahlstufe erreicht. In der Bewerberregion sind u.a. Köln, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Essen bis nach Dortmund.
Die Durchführung von Olympischen Spielen ist ein gewaltiger Kraftakt, der viel Geld, viel Investitionen in Infrastruktur oder die Ertüchtigung vorhandener Sportstätten erfordert. Auch für Bochum wird ein Großteil der Finanzmittel hierzu über Steuergelder bereitzustellen sein. In unserer Stadt sollen die Disziplinen Fußball und Moderner Fünfkampf ausgetragen werden wofür das Lohrheidestadion, die Jahrhunderthalle und das Ruhrstadion genutzt vorgesehen sind.
Bochumer Ratsbürgerentscheid nur per Briefwahl
Ausgehend von der Landesregierung NRW soll die tatsächliche Teilnahme an einer Olympia-Bewerbung und Ausrichtung durch ein „Referendum“, wie es auf der Webseite heißt, in Form eines Ratsbürgerentscheides erfolgen. Gesetzt ist dafür der 19. April 2026. Hierzu soll in allen Städten ausschließlich (!) die Briefwahl stattfinden,
Mit einem Ratsbürgerentscheid überträgt der Rat einer Stadt die Entscheidung in einer Sache an die Wahlbürgerschaft. Wie ein Bürgerentscheid jeweils zu organisieren ist, wird auf kommunaler Ebene in Satzungen festgelegt, die durch den Rat beschlossen werden. In der Regel gelten hierzu die allgemeinen Grundsätze nach dem Wahlrecht. Eines der Grundprinzipien ist die geheime Wahl womit rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein muss, dass der Wähler eine nicht von anderen erkennbare Wahlentscheidung treffen kann.
Der Rat der Stadt Bochum hat in der Sitzung vom 18.12.25 nun eine Einschränkung des Wahlrechtes beschlossen. Die Bochumer Satzung für Bürgerentscheide wurde so verändert, dass Ratsbürgerentscheide ausschließlich per teurer Briefwahl durchzuführen sind. Warum diese vermeintlich „niederschwellige“ Form der Wahl jedoch nicht für normale Bürgerentscheide gelten soll, ist eine offene Frage an den Rat und die Stadtverwaltung.
Der Mehrheit des Stadtrates sind also freie und geheime Wahlen eher unwichtig. Wichtiger ist es wohl eher den politischen Wünschen der Landesregierung zu folgen. Bochumer Bürgerwille hat nur nachrangige Bedeutung.
Reine Briefwahl nicht sicher verfassungsgemäß
Eine Briefwahl ist stets nur als Ausnahme von der standardmäßigen Urnenwahl zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach über die Zulässigkeit der Briefwahl zu entscheiden und hat festgestellt, dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit einschränkt (Quelle).
Die Reduzierung auf eine reine Briefwahl entwertet Bürgerentscheide als zweitklassiges Demokratieinstrument. Bürgerentscheide sind wie Wahlen wichtige Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt. Darüber hinaus entzieht sich Briefwahl der Wahlbeobachtung, weil von vorn herein keine Orte eröffnet werden, wo dergleichen stattfinden könnte.
Briefwahlen gelten als teilweise unsicher weil die Unterlagen nicht direkt vom Wähler in die Urne gegeben werden können.
Teurer pseudo-demokratischer Wahlgang
Die geplanten Ratsbürgerentscheide per Briefwahl kommen den Steuerzahler vorab schon teuer zu stehen. Insgesamt wird das geplante Verfahren 12,5 Mio Euro kosten. 85 Prozent der Kosten will das Land übernehmen und hat dafür 9,5 Millionen Euro eingeplant. Und es könnte noch teurer werden: Laut Staatskanzlei handelt es sich bei der Zahl bislang um eine vorläufige Kostenschätzung.
In Essen kostet der Bürgerentscheid laut Ratsvorlage 1,2 Millionen Euro – bei einem Eigenanteil der Stadt von 180.000 Euro. Ähnlich hoch wird es für Bochum sein – die Ratsvorlage enthält nur die Angabe, das 90% der Kosten vom Land NRW erstattet werden. Das kritische Punkt ist hierbei, dass für die Landesmittel Gelder aus der Sportförderung quasi zweckentfremdet werden (Zitat aus WDR-Meldung 5.12.25). Mit noch mehr (Steuer-)Geld führt das Land NRW nun eine „Kampagne“ durch. Eine unabhängige neutrale Information für die Bürger ist dabei nicht zu erwarten.
Bürgerentscheide: neutrale Information und verfassungsgemäße sichere Durchführung notwendig
Die Durchführung von Olympischen Spielen sind in der heutigen Zeit mit einem ernormen finanziellen, technischen, investiven und Sicherheitsaufwand verbunden. Dass die Bochumer Wahl- und Steuerbürger mitentscheiden, ist deshalb sehr zu begrüßen.
Die mutwillige Reduzierung auf eine reine Briefwahl muss jedoch aus demokratischer Sicht abgelehnt werden. Die allgemeinen Grundsätze zur Durchführung freier, geheimer und öffentlicher Wahlen werden hierdurch eingeschränkt.
Eine notwenige Debatte in der Bürgerschaft und eine Entscheidungsfähigkeit erfordert zwingend eine umfassende und neutrale Information. Eine landesweite „Kampagne“ ist hierzu nicht das geeignete Mittel. Insbesondere in Verbindung mit dem leidlich bekannten staatstreuen Wirken der ÖRR-Medien muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass eine neutrale Informationsgrundlage für die Bürger nicht gegeben sein wird.
dieBasis Bochum fordert deshalb:
– alle Ratsfraktionen auf, die Einschränkungen des Wahlrechts bei Ratsbürgerentscheiden zurückzunehmen,
– neutrale sachliche Information der Stadtverwaltung zu Kosten und Aufwand der Austragung olympischen Spiele in Bochum vor dem Bürgerentscheid zur Verfügung zu stellen,
– ein offene Debatte über die Folgen für unsere Stadt,
– die 1,3 Mrd. Schulden der Stadt Bochum sollen besser reduziert werden statt neue gigantische Ausgaben zu provozieren.




